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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Baukammer Berlin
Sachverständiger für Gebäude Schadstoffe
Zertifiziert durch die Europäische Personal-Zertifizierungsstelle EuroKompZert
Internationaler Bausachverständiger für die Fachgebiete:
Bewertung von Baumängeln und Bauschäden und Gebäudeschadstoffe
EuroKompZert Z-Nr. BS-MS/B/71/10 nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
EuroKompZert Z-Nr. GS/B/01/15 nach DIN/IEC 17024:2012
 

BAUSACHVERSTÄNDIGER

Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Schiedsgutachten
Versicherungsgutachten
Beweissicherungen
Baukalkulationen

Weitere Informationen zur Erstellung von Bausachverständigengutachten durch das Büro rom.plan finden Sie hier als PDF-Datei
(Download Acrobat Reader)
 

SACHVERSTÄNDIGER

Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger steht dieser den Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit zur Verfügung.

Jeder Sachverständige hat vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung seine Eignung als Sachverständiger hinsichtlich

  • - seiner persönlichen und beruflichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit;
  • - seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
  • - seiner persönlichen Zuverlässigkeit

nachgewiesen und seine besondere Sachkunde in dem Bestellgebiet unter Beweis gestellt.

Bei der Erstattung eines Gutachtens wird ein umfangreicher Pflichtenkatalog berücksichtigt. Es besteht

  • - die Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung;
  • - die Pflicht zur gewissenhaften Gutachtenerstattung;
  • - die Pflicht zur Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit;
  • - die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung;
  • - eine Schweigepflicht, auch für die Mitarbeiter;
  • - die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • - eine Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
     

GRUNDSATZ ZUR AUFTRAGSANNAHME

Der oberste Grundsatz meiner Auftragsannahme ist die unabhängige, unparteiische und weisungsfreie Bearbeitung.

Unabhängig davon, welche Streitpartei beauftragt, das Ergebnis meines Gutachtens wird dadurch nicht beeinflusst.

Sogenannte "Gefälligkeitsgutachten" werden nicht erstellt. Damit komme ich auch der Verpflichtung nach, die ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit dem Eid gelobt habe.
 

TÄTIGKEITSSPEKTRUM ALS SACHVERSTÄNDIGER:

Gutachten im forensischen Bereich

  • - Gerichtsgutachten und Beweissicherungsgutachten
  • - Gutachten für die Staatsanwaltschaft

Privatgutachten

  • - Parteigutachten
  • - Beweissicherungsgutachten
  • - Schiedsgutachten

Bauschäden

  • - Feststellung und Bewertung von Bauschäden
  • - Bausubstanzgutachten Ausbau/Baukonstruktion
  • - Erstellung von Gutachten zur Schadensursache mit/ohne Schadensbeseitigungsvorschlag
  • - Schadensbeseitigungskostenmittlung (Baukalkulation)
  • - Beurteilung festgestellter Bauschäden und Instandsetzungsempfehlung
  • - Bewertung von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Asbest und andere Gebäude-Schadstoffe

  • - Erstellung von Gutachten über Asbest- und Gebäude-Schadstoffbelastungen
  • - Konzept zur Schadstoffsanierung mit Kostenermittlung und Ausschreibung
  • - Überwachung von Gefahrstoff-Sanierungen und deren Schutzmaßnahmen
  • - u. a. zu PAK, PCB, PCP, Mineralfasern, Schimmelpilze bis Holzschädlinge

Spezielle Tätigkeiten

  • - Bauphysik mit wärme- feuchteschutztechnischer Beratung
  • - Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
  • - Abnahmemitwirkung Einzelbaumaßnahme / Gemeinschaftseigentum

 

 

 

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